Aufgrund der EU-Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe 2014/24/EU und § 81 VGV / § 11 EU VOB/A dürfen Angebote bei europaweiten Ausschreibungen nur auf dem elektronischen Wege entgegen genommen werden.
Mit Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) weitet sich die elektronische Vergabe ab dem 1. Januar 2020 auch auf nationale Auftragsvergaben aus.
Die von der Vergabestelle der Gemeinde Wallenhorst vorgenommenen Vergabeverfahren können bereits heute durchgehend elektronisch abgewickelt werden. Für die sogenannte E-Vergabe nutzt die Gemeinde die Systeme der cosinex GmbH, insbesondere den Vergabemarktplatz „vergabe.Niedersachsen“.
Über den Vergabemarktplatz werden die Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt, ein Versand der Ausschreibungsunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Der alleinige Abruf der Vergabeunterlagen bedarf keiner Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz. Dies wird erst mit elektronischer Angebotsabgabe erforderlich.
Die Nutzung des Vergabemarktplatzes ermöglicht Unternehmern eine effiziente und schnellere Abwicklung der Vergabeverfahren. Der Vergabemarktplatz des Landes Niedersachsen ist an die überregionale Plattform „Deutsches Vergabeportal“ (DTVP) gebunden. Hier finden Sie neben regionalen auch deutschlandweite Ausschreibungen. Daher registrieren Sie sich bitte dort.
Anmeldung Vergabeportal
E-Angebote über den Vergabemarktplatz abgeben