Förderung von Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen

Der Rat der Gemeinde Wallenhorst hat in seiner Sitzung im Dezember 2023 die Fortführung des gemeindeeigenen Förderprogramms beschlossen. 2024 stehen insgesamt 80.000 Euro für folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • den hydraulischen Abgleich von Heizungsanlagen mit einmalig 300 Euro, maximal jedoch 30 Prozent der anfallenden Kosten,
  • den Austausch alter Heizungspumpen gegen Hocheffizienzpumpen mit einmalig 100 Euro pro Heizungsanlage,
  • stationäre Batteriespeichersysteme in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einmalig 500 Euro,
  • steckbare Stromerzeugungsgeräte (Balkonkraftwerke) mit einmalig 200 Euro, maximal jedoch 30 Prozent des Anschaffungspreises,
  • die Anschaffung eines Lastenfahrrads mit einmalig 500 Euro, maximal jedoch 50 Prozent des Anschaffungspreises,
  • den Einbau einer Zisterne mit bis zu 500 Euro,
  • den Einbau einer Rigole mit einmalig 500 Euro,
  • die Anlage von Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 750 Euro,
  • die Entsiegelung von Flächen mit bis zu 1.000 Euro sowie
  • die Neuanpflanzung von heimischen Bäumen mit bis zu 100 Euro pro Baum, höchstens aber 50%.

Förderanträge sind ausschließlich mit dem entsprechenden Formular zu stellen (siehe Downloads). Dieses schicken Sie ausgefüllt und unterschrieben per Mail an umwelt-klima@remove-this.wallenhorst.de oder postalisch an Gemeinde Wallenhorst, Fachbereich II Planen, Bauen, Umwelt, Rathausallee 1, 49134 Wallenhorst. Angebote oder ähnliches müssen Sie bei der Antragsstellung nicht mitschicken. Das Antragsformular liegt auch im Foyer des Rathauses aus.

Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids ist der Gemeinde Wallenhorst innerhalb von vier Wochen ein Nachweis über die Vergabe des Auftrags/ der Bestellung vorzulegen, da ansonsten der Zuwendungsbescheid an Gültigkeit verliert.

Bitte beachten Sie, dass mit der Umsetzung (Bestellung/ Anschaffung eines Fördergegenstandes bzw. Beauftragung eines zugelassenen Installationsbetriebes) erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen werden darf. Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben können nicht berücksichtigt werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie, die Sie ebenfalls unter Downloads finden.

Für jeden Fördergegenstand ist laut Ratsbeschluss vom 19. Dezember 2023 die jeweilige Gesamtförderhöhe auf ¼ der gesamten Fördertopfhöhe begrenzt. Dadurch können einzelne Fördergegenstände nicht mehr förderfähig sein, andere hingegen schon.

Nach Abschluss des Vorhabens erfolgt die Auszahlung der bewilligten Zuwendung nach Vorlage der einzureichenden Unterlagen (Auszahlungsanforderungsformular, Rechnung und Fotos). Die Rechnung muss auf den Antragstellenden ausgestellt sein. In der Regel ist die Einreichung der Rechnung in Kopie ausreichend. Auf Verlangen ist diese der Gemeinde Wallenhorst jedoch in Form der Originalrechnung vorzulegen. Den beauftragten Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung ist zu gestatten, nach vorheriger Anmeldung an Ort und Stelle die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme zu prüfen.